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Autofahren an Karneval: Darauf musst du achten (Promillegrenzen, Verkehrsrecht, Kostümierung) - wasmitautos

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Karneval steht vor der Tür – Und vor allem in den Karnevalshochburgen Köln oder Düsseldorf herrscht an diesen Tagen ein regelrechter Ausnahmezustand. Für so manchen Karnevalisten gelten in der „fünften Jahreszeit“ keine Regeln. Dies gilt allerdings nicht für den Straßenverkehr! Hier herrschen die gleichen Gesetze wie immer, wer also dennoch alkoholisiert Auto fährt, muss die Konsequenzen tragen. Auch bei der Wahl des Kostüms gilt es beim Autofahren ein paar Dinge zu beachten.

Alkohol am Steuer zur Karnevalszeit

Eine der wohl größten Gefahren an Karneval im Straßenverkehr ist der Alkohol. Gerade zur Karnevalszeit wird meist sehr viel Alkohol getrunken. Manche Feierwütige überschätzen sich selbst und setzen sich trotz Pegel ans Steuer. Das kann nicht nur teuer, sondern auch sehr gefährlich werden.

Ab einem Wert von 0,5 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit, Auto zu fahren. Geahndet wird dies mit einem Bußgeld in Höhe von 500 €, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot.

Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt ein Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Missachten einer Ampel) zeigt oder nicht. Hier droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe. Übrigens: Während der Probezeit ist Alkohol absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 und gilt für Fahranfänger in der Probezeit und für Autofahrer unter 21 Jahren.

Achtung: Generell gilt kein Alkohol am Steuer!

 Karneval: Im Auto mit Kostüm – Darauf musst du achten

Clown am Steuer Karneval

Wer an Karneval nüchtern bleibt, kann selbstverständlich mit dem Auto fahren. Doch gilt es auch bei der Kostümierung einige Regeln zu beachten.

Kostümiert Auto fahren – Die Wahrnehmung darf nicht eingeschränkt sein

Grundsätzlich ist es natürlich erlaubt im Kostüm Auto zu fahren. Es gibt allerdings Ausnahmen, auf die du achten solltest. Deine Sicht und/oder dein Gehör dürfen nicht beeinträchtigt sein/werden. Außerdem sollte immer deine volle Aufmerksamkeit und Konzentration auf den Straßenverkehr gerichtet sein.

Wenn zu deiner Verkleidung also z. B. eine Maske, eine übergroße Perücke oder eine Brille gehört, musst du diese vor der Fahrt mit dem Auto ablegen. Wenn du nicht mehr vollständig sehen oder hören kannst, ist die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht mehr gewährleistet. Jecke Autofahrer kassieren hierfür ein entsprechendes Bußgeld 

Maskiert Auto fahren – Versicherungen müssen nicht haften 

Auch Versicherungen verstehen bei Unfällen mit Kostümierungen keinen Spaß. Wenn du zum Beispiel mit einer Maske einen Unfall baust, kann der Versicherer dir aufgrund grober Fahrlässigkeit Kaskoleistungen verweigern. Den Schaden an deinem Auto musst du dann selber zahlen.

Mit Verkleidung geblitzt?

Das Blitzerfoto dürfte zunächst für Erheiterung sorgen. Doch der Spaß hört schnell auf, wenn du dich darauf berufst, aufgrund der Verkleidung den Fahrer nicht bestimmen/erkennen zu können. Dann droht eine Fahrtenbuchauflage, welche aufwändig und mit Kosten verbunden ist. Maskiert Auto zu fahren lohnt sich also nicht, um ein Bußgeld zu umgehen.

Alles Weitere kannst du im Bußgeldkatalog 2019 nachlesen.

Wir wünschen schöne und sichere Karnevalstage!
Eure Manuela

Quelle Fotos: www.depositphotos.com