Egal, ob Du gerade Deinen Meister, Techniker oder den Betriebswirt an der BFC machst.
Wer jetzt eine Weiterbildung beginnt oder mitten drin steckt, der bekommt seit dem 1. August 2016 mehr Geld. Denn das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz löst das bekannte „Meister-BAföG“ ab und bringt das neue „Aufstiegs-BAföG“.
Die Förderung
Gefördert werden alters- und einkommensunabhängig die Kosten der Fortbildung mit bis zu 15.000 €. Wenn Du an einer Vollzeitmaßnahme teilnimmst, erhältst Du zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig von Deinem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners. Auch hier setzt sich die Förderung aus einem Zuschuss und einem Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Darlehen zusammen.
Fortbildungskosten:
Bis zu 15.000 € der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden zu 100 % gefördert (Fördersumme)!
Davon:
Darlehen während der Lehrgangsteilnahme zins- und tilgungsfrei (längstens fünf Jahre)
Unterhaltsbedarf:
Mit der Neuordnung werden nun auch Bachelor-Absolventen förderfähig, die zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung absolvieren. Gleiches gilt für Teilnehmer ohne beruflichen Erstabschluss, die zum Beispiel als Studienabbrecher oder als Fachabiturienten mit Berufspraxis an einer Fachschule zugelassen werden.
Weitere Informationen und den online-Antrag findest Du hier:
https://www.bmbf.de/Vom_Meister_zum_Aufstiegs_BAfoeG.pdf
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/antrag
Eure Sanja
Foto BAföG: http://photoopia.com/