Jeder Arbeitnehmer hat nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dieses Arbeitszeugnis ist die Beurteilung der Arbeitsleistung und gleichzeitig der Nachweis, dass ein Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat. Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber zu der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses und legt ihm dabei Bedingungen auf: Es muss die Leistung des Arbeitnehmers wohlwollend und wahrheitsgemäß darstellen. Außerdem muss es ordentlich und seriös, also fehlerfrei, sein.
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch dürfen im Arbeitszeugnis keine negativen Bemerkungen über den Arbeitnehmer vorkommen. Daraus resultierend ist eine Art Geheimsprache entstanden, die der Arbeitgeber verwendet. Mit ein bisschen Wissen könnt Ihr diese aber leicht entschlüsseln. Wir helfen Euch dabei!
Wie lassen sich einzelne Formulierungen im Arbeitszeugnis übersetzen?
Sehr gut:
… hat die ihm oder ihr übertragenen Aufgaben/Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt
… waren mit den Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden
…. erzielte herausragende Arbeitsergebnisse
… zeigte außergewöhnliches Engagement
… war im höchsten Maße zuverlässig
… wurde von Kollegen, Vorgesetzten und Kunden stets als freundlicher und zuverlässiger Mitarbeiter
geschätzt
Gut:
… zeigte stets überdurchschnittliche Arbeitsqualität
… zeigte stets Initiative, Fleiß und Ehrgeiz
… Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war einwandfrei
Befriedigend:
… Arbeitsqualität war überdurchschnittlich
… das Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich
… zeigte Engagement und Initiative
Ausreichend:
… das Verhalten zu Mitarbeitern war vorbildlich
… das Verhalten zu Vorgesetzten war einwandfrei
… die Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen
Mangelhaft:
… hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemüht
… entsprach im Allgemeinen den Anforderungen
… das persönliche Verhalten war insgesamt einwandfrei
Ungenügend:
… war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht
… war stets bemüht den üblichen Arbeitsaufwand zu bewältigen
…Arbeitsqualität entsprach meistens den Anforderungen
Mehr zu den Formulierungen findest Du hier:
http://arbeits-abc.de/formulierungen-im-arbeitszeugnis-und-ihre-bedeutung/
Sollte Dein Arbeitszeugnis anders ausfallen als Du es erwartet hast, rede mit Deinem Chef. Manchmal kennen die Vorgesetzten diese Zeugnis-Geheimsprache selber nicht so genau oder aber es gibt Klärungsbedarf zwischen Euch. Was Du im Speziellen tun kannst, wenn Dein Zeugnis nicht so gut war, erzählen wir Dir in einem unserer nächsten Blogbeiträge.
Bis dahin eine gute Zeit!
Viele Grüße
Claudia
Auch Zeugnissprache ändert sich und vormals (sehr) gute Wertungen verlieren an Aussagekraft: Die Formulierung „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war (stets) einwandfrei“ hat in den letzten Jahren in den Standardwerken der Zeugnisschreibung (z.B. „Arbeitszeugnisse in Textbausteinen“, Prof. Arnulf Weuster/Brigitte Scheer, Boorberg Verlag, 11. Auflage) eine Herabstufung um eine Note erfahren. Zuvor galt „Das Verhalten war stets einwandfrei“ als typische Floskel für eine zusammenfassende Verhaltensbewertung mit der Note 1 (jetzt: Note 2) und „Das Verhalten war einwandfrei“ (ohne „stets“) stand für die Note 2 (jetzt: Note 3). Um also eindeutig die Note 2 beim Verhalten zu vergeben, sollte die Formulierung lauten: “Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.”
Hallo Elisabeth, vielen dank für Deinen Hinweis! Liebe Grüße!